Bitte lesen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen aufmerksam durch, bevor Sie die Softwareprodukte der Mentisys GmbH installieren oder verwenden. Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden. Sollten Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, ist eine Installation oder Nutzung der Software nicht zulässig.
- Vertragsgegenstand und Geltungsbereich Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung („EULA“ oder „Vereinbarung“) wird zwischen der Mentisys GmbH („Mentisys“) und dem jeweiligen Endkunden („Kunde“) geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der von Mentisys bereitgestellten Softwarelösungen, insbesondere Erweiterungen, Add-ons oder Schnittstellen für Microsoft Dynamics 365 Business Central sowie Microsoft Dynamics NAV (nachfolgend gemeinsam „Software“ oder „Lösung“ genannt). Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Mentisys und dem Kunden, insbesondere Lizenz-, Wartungs- oder Projektverträge, bleiben von dieser EULA unberührt und gehen im Falle widersprüchlicher Regelungen dieser Vereinbarung vor.
- Lizenzgewährung und Nutzungsrechte Mentisys räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares sowie zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software innerhalb seines Unternehmens für eigene geschäftliche Zwecke zu installieren und zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie unter der Voraussetzung der Einhaltung sämtlicher Regelungen dieser Vereinbarung. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Mentisys zulässig.
- Nutzungsbeschränkungen Die Software setzt eine gültige Lizenz für Microsoft Dynamics 365 Business Central bzw. Microsoft Dynamics NAV voraus. Der Erwerb entsprechender Microsoft-Nutzungsrechte liegt in der Verantwortung des Kunden. Dem Kunden ist es untersagt, die Software oder Teile hiervon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mentisys: zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder weiterzuverkaufen, Dritten zugänglich zu machen oder bereitzustellen, im Rahmen von Hosting-, Outsourcing- oder SaaS-Angeboten für Dritte einzusetzen, über gemeinsame Netzwerke oder Zugangsdaten unberechtigten Personen zugänglich zu machen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Konzernunternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Mentisys. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, bestehende Schutzmechanismen oder Lizenzprüfungen der Software zu entfernen oder zu umgehen, Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale zu verändern oder zu entfernen, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig technisch zu analysieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist. Soweit Mentisys im Rahmen von Fehlerbehebungen, Updates oder Ersatzlieferungen neue Versionen der Software bereitstellt, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte entsprechend auch für diese Versionen. Nicht mehr benötigte oder ersetzte Versionen sind auf Verlangen von Mentisys unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
- Vergütung und Lizenzschlüssel Sofern Mentisys dem Kunden eine Test- oder Demoversion der Software bereitstellt, erfolgt deren Nutzung unentgeltlich und ausschließlich zu Evaluierungszwecken. Die produktive Nutzung der Vollversion setzt den Erwerb einer gültigen Lizenz und die vollständige Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren voraus. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die erforderlichen Lizenzinformationen bzw. Lizenzschlüssel.
- Nutzungsumfang und Lizenzprüfung Die Nutzung der Software ist auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränkt, insbesondere hinsichtlich: Anzahl der Server, Benutzer, Arbeitsplätze, Mandanten oder Instanzen. Eine Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus („Übernutzung“) stellt eine Vertragsverletzung dar. Der Kunde ist verpflichtet, Mentisys eine solche Übernutzung unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden in diesem Fall gemeinsam eine angemessene Erweiterung der Lizenzrechte abstimmen. Bis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist die weitergehende Nutzung nicht gestattet. Mentisys ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten einer vertragswidrigen Nutzung eine Überprüfung des Lizenzumfangs durchzuführen. Eine solche Prüfung erfolgt unter angemessener Vorankündigung durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen. Dabei sind die berechtigten Datenschutz- und Sicherheitsinteressen des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
- Geistiges Eigentum Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechten, Markenrechten, Know-how sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten, verbleiben ausschließlich bei Mentisys bzw. deren Lizenzgebern. Dem Kunden werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Nutzungsrechte eingeräumt. Weitergehende Rechte entstehen nicht. Die Eigentums- und Schutzrechte an den vom Kunden verarbeiteten oder gespeicherten Daten verbleiben ausschließlich beim Kunden.
- Gewährleistung Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie ergänzend getroffenen Vereinbarungen. Öffentliche Aussagen, Werbeaussagen oder Marketingunterlagen stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Mentisys leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass: Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen sind, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate beträgt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, Mentisys nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfüllt. Der Kunde unterstützt Mentisys im Rahmen der Fehleranalyse und stellt alle zur Fehlerbehebung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Keine Gewährleistung besteht insbesondere für: unsachgemäße Nutzung der Software, eigenmächtige Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Inkompatibilitäten aufgrund kundenseitiger IT-Systeme oder Drittsoftware, Fehlfunktionen infolge fehlender Updates oder unsachgemäßer Systemumgebungen. Sofern sich ein gemeldeter Fehler im Rahmen der Prüfung nicht als gewährleistungspflichtiger Mangel herausstellt, kann Mentisys den entstandenen Aufwand gemäß den jeweils gültigen Vergütungssätzen abrechnen.
- Haftung Mentisys haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Datenverluste haftet Mentisys nur insoweit, als der Kunde durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Bei unentgeltlich bereitgestellten Test- oder Demoversionen ist die Haftung von Mentisys auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mentisys.
- Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Mentisys insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere gegen die Regelungen zu Nutzungsumfang, Weitergabe oder Schutzrechten. Im Falle einer Beendigung der Vereinbarung hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und sämtliche Kopien der Software zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Schlussbestimmungen Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Mentisys GmbH. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.